Finanzierung

Welche Zuschüsse Ihnen zustehen

Viele Familien zahlen für die Betreuung am Ende weniger, als sie befürchten – weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. Hier sind die wichtigsten Leistungen der Pflegekasse für die Pflege zu Hause, mit den aktuellen Beträgen für 2026.

Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

Wer zu Hause gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat, erhält ein monatliches Pflegegeld – direkt ausgezahlt und frei einsetzbar, auch für eine Live-in-Betreuung.

PflegegradPflegegeld / Monat 2026
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI)

Wenn die reguläre Pflegeperson vertreten werden muss – etwa wegen Urlaub oder Krankheit –, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege. Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst (ab Pflegegrad 2). Dieser Betrag lässt sich flexibel einsetzen und kann die Betreuung zu Hause spürbar mitfinanzieren.

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Er ist zweckgebunden für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – etwa zugelassene ambulante Pflegedienste oder anerkannte Betreuungs- und Haushaltsdienste, die mit der Pflegekasse abrechnen.

Wichtig und ehrlich: Den Entlastungsbetrag können Sie nicht für die Bezahlung einer entsandten Live-in-Betreuungskraft (z. B. aus Polen) einsetzen. Er steht nur für anerkannte Dienste zur Verfügung, die mit der Pflege- bzw. Krankenkasse zusammenarbeiten. Für die Live-in-Betreuung selbst nutzen Sie vor allem das Pflegegeld – und je nach Konstellation die Verhinderungspflege.

So senken die Zuschüsse Ihren Eigenanteil

Ein Beispiel: Kostet die Live-in-Betreuung 3.500 € und liegt Pflegegrad 4 vor, reduziert allein das Pflegegeld (800 €) den Betrag auf rund 2.700 €. Je nach Konstellation kann zusätzlich die Verhinderungspflege einen Teil mittragen. Wie viel Sie konkret kombinieren können, hängt von Pflegegrad und Situation ab.

Wie Sie überhaupt zu einem Pflegegrad kommen, erklären wir Schritt für Schritt im Beitrag Pflegegrad beantragen.

Alle Beträge beziehen sich auf den Stand 2026. Welche Leistungen Sie konkret kombinieren können, hängt vom Pflegegrad und Ihrer individuellen Situation ab. Dieser Beitrag ersetzt keine verbindliche Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

Welche Zuschüsse passen zu Ihrer Situation?

Wir zeigen Ihnen ehrlich, was Ihnen zusteht und wie Sie es kombinieren – kostenlos und unverbindlich.

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