Eine ehrliche Antwort vorweg: Eine legale Live-in-Betreuung (oft „24-Stunden-Pflege" genannt) kostet bei uns ab 3.200 € im Monat – mit offenen Bestandteilen: Lohn, Sozialversicherung, An- und Abreise und Vertretung. Zimmer und Verpflegung stellt die Familie, versteckte Kosten gibt es nicht. Warum es seriös nicht deutlich billiger geht – und woran Sie ein Lockangebot erkennen –, rechnen wir hier transparent vor.
Warum ein seriöser Preis eine Untergrenze hat
Der Preis ergibt sich nicht aus Willkür, sondern aus dem, was eine legale Beschäftigung kostet. Die Betreuungskraft muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Daraus ergibt sich eine klare Untergrenze. Im Preis ab 3.200 € im Monat stecken:
- der Lohn der Betreuungskraft (mindestens gesetzlicher Mindestlohn)
Hinzu kommen:
- Sozialabgaben und Versicherung der Betreuungskraft
- An- und Abreise (die Kraft wechselt meist alle 2–3 Monate)
- Urlaubs- und Krankheitsvertretung
- Organisation und Vermittlung
Deshalb beginnt eine legale Live-in-Betreuung bei uns ab 3.200 € im Monat – je nach Pflegebedarf, Sprachkenntnissen und Qualifikation der Kraft. Zimmer und Verpflegung stellt die Familie; versteckte Kosten gibt es nicht.
Warum die Kosten in der Live-in-Betreuung spürbar steigen
Familien merken die Erhöhung hier stärker als beim ambulanten Dienst oder im Pflegeheim. Das liegt nicht an einem Aufschlag, den wir uns ausdenken. Es liegt daran, woraus der Preis besteht und wer ihn trägt.
Der Lohn steigt auf vielen Stunden. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro die Stunde, davor 12,82 Euro. Das sind 1,08 Euro mehr, rund 8,4 Prozent in einem Jahr. Quelle: Statistisches Bundesamt. Die Betreuungskraft lebt im Haushalt. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass auch Bereitschaftszeit zu vergüten ist. Dieselbe Lohnerhöhung liegt damit auf einem viel größeren Stundenblock als bei einem ambulanten Einsatz von einer halben Stunde.
Die Pflegekasse gleicht das hier nicht aus. Beim ambulanten Dienst und im Pflegeheim trägt die Pflegekasse einen großen Teil der Kosten direkt. In der Live-in-Betreuung bleibt als Ausgleich das Pflegegeld. 2026 sind das 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Diese Beträge sind 2026 nicht mit dem Mindestlohn gestiegen. Steigt der Lohn und das Pflegegeld nicht, steigt der Anteil, den die Familie selbst zahlt.
An- und Abreise gibt es in dieser Form nur hier. Die Betreuungskraft wechselt in der Regel alle zwei bis drei Monate. Fahrt und Organisation gehören zu einem legalen Preis. Ein ambulanter Dienst vor Ort hat diesen Posten nicht.
Sehr gute bis fließende Deutschkenntnisse haben bei mir keinen Listenpreis. Den rechne ich mit Ihnen im Gespräch, passend zu Ihrem Fall. Den Einstieg nennen wir. Die Staffel dahinter nicht.
Was die Familie zusätzlich bereitstellt
Zwei Dinge stellt die Familie kostenlos: ein eigenes, abschließbares Zimmer und die Verpflegung der Betreuungskraft. Das ist Voraussetzung der Live-in-Betreuung – und kein Bestandteil des Monatspreises. Eingerechnet ist das also nicht; bereitstellen müssen Sie es trotzdem.
Vorsicht bei auffällig billigen „Komplettpreisen"
Hier liegt die wichtigste Erkenntnis: Wenn ein Anbieter eine „Rundum-Betreuung" deutlich unter einem legal kalkulierten Preis verspricht, kann die Betreuungskraft rechnerisch nicht legal für eine volle Woche bezahlt werden – von Anreise und Vertretung ganz zu schweigen. Entweder kommen später versteckte Kosten dazu, oder die Kraft wird nicht ordnungsgemäß bezahlt. Beides geht am Ende zu Ihren Lasten.
Und die Leistungen der Pflegekasse?
Der Preis der Betreuung bleibt ab 3.200 € im Monat. Unabhängig davon stehen Ihnen je nach Pflegegrad Leistungen der Pflegekasse zu – etwa das Pflegegeld, das an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird. Was in Ihrem Fall gilt, besprechen wir persönlich. Welche Zuschüsse Ihnen genau zustehen, lesen Sie im Beitrag Welche Zuschüsse Ihnen zustehen.
Alle Beträge sind beispielhaft und beziehen sich auf den Stand 2026. Die tatsächlichen Kosten und Zuschüsse hängen vom Einzelfall und Pflegegrad ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung – gern rechnen wir Ihren konkreten Fall persönlich durch.