Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu fast allen Leistungen der Pflegeversicherung. Wir erklären ehrlich und ausführlich, wie er ermittelt wird, wie Sie ihn beantragen und was Ihnen zusteht – mit einem vollständigen Rechner nach den offiziellen Begutachtungs-Richtlinien.
① Vollständiger Pflegegradrechner
Dieser Rechner bildet das Neue Begutachtungsassessment (NBA) nach: Sie bewerten in allen sechs Modulen jedes einzelne Kriterium, genau wie der Medizinische Dienst. Unter jeder Frage finden Sie eine kurze Erklärung mit Alltagsbeispiel – auch ohne Pflege-Vorkenntnisse gut einzuschätzen.
Pflegegrad-Rechner (alle 6 Module)
Wählen Sie pro Kriterium die zutreffende Stufe. Bei Modul 5 tragen Sie die Häufigkeit der nötigen Hilfe ein (0 = entfällt oder selbstständig). Im Zweifel die Situation an einem durchschnittlichen Tag.
Unverbindliche Orientierung nach den offiziellen Begutachtungs-Richtlinien. Der tatsächliche Pflegegrad wird allein durch die Begutachtung des Medizinischen Dienstes festgestellt und kann abweichen.
② Wie der Pflegegrad ermittelt wird
Seit 2017 zählt nicht mehr die Pflegezeit in Minuten, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigt. Bewertet werden sechs Module mit insgesamt 65 Kriterien, die unterschiedlich gewichtet werden:
| Modul | Lebensbereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 & 3 | Kognitive/kommunikative Fähigkeiten bzw. Verhalten & Psyche – nur der höhere Wert zählt | 15 % |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens & sozialer Kontakte | 15 % |
Je Modul werden die Einzelpunkte summiert und über offizielle Tabellen in gewichtete Punkte umgerechnet. Die Summe (0–100) ergibt den Pflegegrad. Die Selbstversorgung (Modul 4) wiegt mit 40 % am schwersten. Sonderregel: Bei vollständiger Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine wird sofort Pflegegrad 5 zuerkannt.
③ Pflegegrad-Punkte-Tabelle
| Gesamtpunkte | Pflegegrad | Bedeutung |
|---|---|---|
| unter 12,5 | kein Pflegegrad | keine erhebliche Beeinträchtigung |
| 12,5 – < 27 | Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigung |
| 27 – < 47,5 | Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigung |
| 47,5 – < 70 | Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigung |
| 70 – < 90 | Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigung |
| 90 – 100 | Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
④ Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse. Der Antrag ist formlos gültig – Anruf, E-Mail oder Brief: „Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung." Notieren Sie das Datum: Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antragsmonat.
Formular ausfüllen & vorbereiten
Die Pflegekasse schickt ein Formular. Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch und legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittel bereit.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Der MD (bei privat Versicherten MEDICPROOF) bewertet zu Hause die sechs Module. Eine vertraute Person sollte dabei sein und den echten Alltag schildern – auch an schlechten Tagen.
Bescheid abwarten
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Bei Fristüberschreitung ohne triftigen Grund: 70 € je angefangener Woche.
Leistungen beginnen
Mit dem Bescheid steht der Pflegegrad fest. Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt.
⑤ Die Begutachtung im Detail – so bereiten Sie sich vor
- Ehrlich, nicht beschönigend: Schildern Sie den echten Alltag, inklusive schlechter Tage und nächtlicher Probleme.
- Pflegetagebuch vorlegen: belegt Häufigkeit und Umfang der Hilfe.
- Unterlagen bereithalten: Arztberichte, Diagnosen, Medikamentenplan, Reha-/Klinikberichte, Hilfsmittelliste.
- Angehörige dabei: ergänzen, was Betroffene aus Scham oder Vergesslichkeit auslassen.
- Nichts vorführen, was sonst nicht klappt.
⑥ Alle Leistungen je Pflegegrad 2026
Beträge laut Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums, gültig im gesamten Jahr 2026 (zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht).
| Leistung (monatlich, wenn nicht anders angegeben) | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (häusliche Pflege) | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (ambulanter Dienst) | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (Jahresbetrag) | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Tages- & Nachtpflege (teilstationär) | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Vollstationäre Pflege | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Hinzu kommen u. a. Zuschüsse für Wohnumfeld-Maßnahmen (bis 4.180 € je Maßnahme), kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige.
⑦ Aktuelle rechtliche & politische Entwicklungen 2026
- Höhere Leistungen seit 2025: Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden alle Leistungsbeträge zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht; sie gelten 2026 unverändert.
- Gemeinsamer Jahresbetrag: Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Budget von 3.539 € pro Jahr zusammengefasst (§ 42a SGB XI).
- Pflegegeld bei Klinik/Reha: Seit 1. Januar 2026 wird das Pflegegeld bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten doppelt so lange weitergezahlt – bis zu 8 Wochen (56 Tage).
- Beitragssatz: 2026 bei 3,6 % (Kinderlose 4,2 %); eine leichte Anhebung des Kinderlosen-Zuschlags ist im Gespräch.
- „Zukunftspakt Pflege": Eine Bund-Länder-Kommission erarbeitet seit Ende 2025 Vorschläge zur langfristigen Finanzierung (Lücke laut Ministerium mind. 2 Mrd. €). Ein Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt vor.
→ Jeder Punkt ausführlich: Pflegepolitik, Recht & Zukunft der häuslichen Betreuung 2026
Diese Übersicht halten wir aktuell. Da sich Gesetze ändern können, geben Pflegekasse und Pflegestützpunkt im Zweifel die verbindliche Auskunft.
⑧ Widerspruch & häufige Fragen
Nicht einverstanden? So legen Sie Widerspruch ein
Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids können Sie schriftlich Widerspruch einlegen – formlos genügt zunächst. Fordern Sie das Gutachten an, prüfen Sie die Punkte je Modul und begründen Sie, wo der Bedarf höher liegt.
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld? Ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 erhält vor allem den Entlastungsbetrag und weitere Unterstützung.
Wie lange dauert das Verfahren? In der Regel bis zu 25 Arbeitstage; bei Eilbedürftigkeit deutlich schneller.
Kann ich den Pflegegrad erhöhen lassen? Ja, mit einem Antrag auf Höherstufung – Ablauf wie die Erstbegutachtung.
Kann ich das Pflegegeld für eine Live-in-Betreuung nutzen? Ja, das Pflegegeld ist frei verwendbar.
Dieser Beitrag gibt einen sorgfältig recherchierten, allgemeinen Überblick zum Stand 2026 und ersetzt keine individuelle Beratung. Der Rechner liefert eine Orientierung nach den offiziellen Richtlinien; maßgeblich ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.