Pflegekasse · Stand Juni 2026

Pflegegrad beantragen – mit vollständigem Live-Rechner

Berechnen Sie den voraussichtlichen Pflegegrad mit dem echten Begutachtungs-System: alle sechs Module, alle 65 Kriterien – jede Frage verständlich erklärt – mit den offiziellen Punkt- und Umrechnungstabellen. Dazu der komplette Antrags-Ablauf, alle Leistungen 2026 und die aktuellen Reformen.

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu fast allen Leistungen der Pflegeversicherung. Wir erklären ehrlich und ausführlich, wie er ermittelt wird, wie Sie ihn beantragen und was Ihnen zusteht – mit einem vollständigen Rechner nach den offiziellen Begutachtungs-Richtlinien.

① Vollständiger Pflegegradrechner

Dieser Rechner bildet das Neue Begutachtungsassessment (NBA) nach: Sie bewerten in allen sechs Modulen jedes einzelne Kriterium, genau wie der Medizinische Dienst. Unter jeder Frage finden Sie eine kurze Erklärung mit Alltagsbeispiel – auch ohne Pflege-Vorkenntnisse gut einzuschätzen.

Pflegegrad-Rechner (alle 6 Module)

Wählen Sie pro Kriterium die zutreffende Stufe. Bei Modul 5 tragen Sie die Häufigkeit der nötigen Hilfe ein (0 = entfällt oder selbstständig). Im Zweifel die Situation an einem durchschnittlichen Tag.

Unverbindliche Orientierung nach den offiziellen Begutachtungs-Richtlinien. Der tatsächliche Pflegegrad wird allein durch die Begutachtung des Medizinischen Dienstes festgestellt und kann abweichen.

② Wie der Pflegegrad ermittelt wird

Seit 2017 zählt nicht mehr die Pflegezeit in Minuten, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigt. Bewertet werden sechs Module mit insgesamt 65 Kriterien, die unterschiedlich gewichtet werden:

ModulLebensbereichGewichtung
1Mobilität10 %
2 & 3Kognitive/kommunikative Fähigkeiten bzw. Verhalten & Psyche – nur der höhere Wert zählt15 %
4Selbstversorgung40 %
5Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltagslebens & sozialer Kontakte15 %

Je Modul werden die Einzelpunkte summiert und über offizielle Tabellen in gewichtete Punkte umgerechnet. Die Summe (0–100) ergibt den Pflegegrad. Die Selbstversorgung (Modul 4) wiegt mit 40 % am schwersten. Sonderregel: Bei vollständiger Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine wird sofort Pflegegrad 5 zuerkannt.

③ Pflegegrad-Punkte-Tabelle

GesamtpunktePflegegradBedeutung
unter 12,5kein Pflegegradkeine erhebliche Beeinträchtigung
12,5 – < 27Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigung
27 – < 47,5Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigung
47,5 – < 70Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigung
70 – < 90Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigung
90 – 100Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

④ Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt

1

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse. Der Antrag ist formlos gültig – Anruf, E-Mail oder Brief: „Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung." Notieren Sie das Datum: Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antragsmonat.

2

Formular ausfüllen & vorbereiten

Die Pflegekasse schickt ein Formular. Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch und legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittel bereit.

3

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Der MD (bei privat Versicherten MEDICPROOF) bewertet zu Hause die sechs Module. Eine vertraute Person sollte dabei sein und den echten Alltag schildern – auch an schlechten Tagen.

4

Bescheid abwarten

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Bei Fristüberschreitung ohne triftigen Grund: 70 € je angefangener Woche.

5

Leistungen beginnen

Mit dem Bescheid steht der Pflegegrad fest. Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt.

⑤ Die Begutachtung im Detail – so bereiten Sie sich vor

  • Ehrlich, nicht beschönigend: Schildern Sie den echten Alltag, inklusive schlechter Tage und nächtlicher Probleme.
  • Pflegetagebuch vorlegen: belegt Häufigkeit und Umfang der Hilfe.
  • Unterlagen bereithalten: Arztberichte, Diagnosen, Medikamentenplan, Reha-/Klinikberichte, Hilfsmittelliste.
  • Angehörige dabei: ergänzen, was Betroffene aus Scham oder Vergesslichkeit auslassen.
  • Nichts vorführen, was sonst nicht klappt.
Tipp: Bitten Sie um eine Kopie des Gutachtens – daraus sehen Sie die Punkte je Modul, hilfreich für einen möglichen Widerspruch.

→ Warum die Einstufung oft zu niedrig ausfällt – und wie Sie legal den richtigen Pflegegrad erreichen (mit dem Blinden-Beispiel & 12 Tipps)

⑥ Alle Leistungen je Pflegegrad 2026

Beträge laut Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums, gültig im gesamten Jahr 2026 (zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht).

Leistung (monatlich, wenn nicht anders angegeben)PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (häusliche Pflege)347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (ambulanter Dienst)796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (Jahresbetrag)3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Tages- & Nachtpflege (teilstationär)721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationäre Pflege131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €42 €42 €42 €42 €

Hinzu kommen u. a. Zuschüsse für Wohnumfeld-Maßnahmen (bis 4.180 € je Maßnahme), kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige.

Wichtig für die Live-in-Betreuung: Frei einsetzbar ist vor allem das Pflegegeld; je nach Konstellation kann die Verhinderungspflege mittragen. Der Entlastungsbetrag ist nur über anerkannte Dienste abrufbar, die mit der Pflegekasse abrechnen – nicht für eine entsandte Betreuungskraft. Mehr im Beitrag Welche Zuschüsse Ihnen zustehen.

⑦ Aktuelle rechtliche & politische Entwicklungen 2026

  • Höhere Leistungen seit 2025: Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden alle Leistungsbeträge zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht; sie gelten 2026 unverändert.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag: Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Budget von 3.539 € pro Jahr zusammengefasst (§ 42a SGB XI).
  • Pflegegeld bei Klinik/Reha: Seit 1. Januar 2026 wird das Pflegegeld bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten doppelt so lange weitergezahlt – bis zu 8 Wochen (56 Tage).
  • Beitragssatz: 2026 bei 3,6 % (Kinderlose 4,2 %); eine leichte Anhebung des Kinderlosen-Zuschlags ist im Gespräch.
  • „Zukunftspakt Pflege": Eine Bund-Länder-Kommission erarbeitet seit Ende 2025 Vorschläge zur langfristigen Finanzierung (Lücke laut Ministerium mind. 2 Mrd. €). Ein Referentenentwurf für ein Pflege­neuordnungsgesetz (PNOG) liegt vor.

→ Jeder Punkt ausführlich: Pflegepolitik, Recht & Zukunft der häuslichen Betreuung 2026

Diese Übersicht halten wir aktuell. Da sich Gesetze ändern können, geben Pflegekasse und Pflegestützpunkt im Zweifel die verbindliche Auskunft.

⑧ Widerspruch & häufige Fragen

Nicht einverstanden? So legen Sie Widerspruch ein

Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids können Sie schriftlich Widerspruch einlegen – formlos genügt zunächst. Fordern Sie das Gutachten an, prüfen Sie die Punkte je Modul und begründen Sie, wo der Bedarf höher liegt.

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld? Ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 erhält vor allem den Entlastungsbetrag und weitere Unterstützung.

Wie lange dauert das Verfahren? In der Regel bis zu 25 Arbeitstage; bei Eilbedürftigkeit deutlich schneller.

Kann ich den Pflegegrad erhöhen lassen? Ja, mit einem Antrag auf Höherstufung – Ablauf wie die Erstbegutachtung.

Kann ich das Pflegegeld für eine Live-in-Betreuung nutzen? Ja, das Pflegegeld ist frei verwendbar.

Quellen (Stand Juni 2026): Begutachtungs-Richtlinien (BRi) zum NBA, Module 1–6 mit Einzelkriterien, Punkt- und Umrechnungstabellen; § 15 SGB XI; Bundesgesundheitsministerium, „Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026"; PUEG.

Dieser Beitrag gibt einen sorgfältig recherchierten, allgemeinen Überblick zum Stand 2026 und ersetzt keine individuelle Beratung. Der Rechner liefert eine Orientierung nach den offiziellen Richtlinien; maßgeblich ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.

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