Sie sehen überall Anzeigen mit auffällig niedrigen Monatspreisen – und fragen sich, warum wir ab 3.200 € im Monat kosten. Die Antwort ist einfach: Mathematik. Wir rechnen es Ihnen hier ehrlich vor, damit Sie nie wieder auf ein Lockangebot hereinfallen.
Die Betreuungskraft muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass auch Bereitschaftszeit vergütet werden muss. Das gehört in einen legalen Preis:
| Lohn der Betreuungskraft (mindestens gesetzlicher Mindestlohn) | enthalten |
| Sozialversicherung | enthalten |
| An- und Abreise | enthalten |
| Urlaubs- und Krankheitsvertretung | enthalten |
| Legaler Monatspreis bei uns – ohne versteckte Kosten | ab 3.200 € |
Schon der Lohn nach Mindestlohn macht den größten Teil aus. Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und ist damit rund um die Uhr anwesend – sie arbeitet aber zu geregelten Arbeitszeiten, mit Pausen und Freizeit. Nach dem BAG-Urteil ist auch Bereitschaftszeit zu vergüten. Wer deutlich unter einem legal kalkulierten Preis anbietet, rechnet schon hier nicht mehr sauber.
Ein ehrlicher Preis muss viel mehr abdecken als nur den Lohn. Das alles gehört zu einer legalen Betreuung dazu – und kostet Geld:
Eine legal angemeldete Kraft kostet Sozialversicherung, Steuern und die A1-Bescheinigung bei Entsendung.
Betreuungskräfte wechseln alle 2–3 Monate. Die An- und Abreise aus dem Heimatland kostet jedes Mal Geld.
Was passiert, wenn die Kraft krank wird? Eine seriöse Vermittlung organisiert eine Vertretung – und das kostet.
Die Kraft ist rund um die Uhr anwesend. Das BAG hat entschieden: Auch Bereitschaft ist Arbeitszeit.
Ein persönlicher Berater, der erreichbar bleibt – kein Callcenter am anderen Ende der Leitung.
Bedarfsanalyse, Auswahl der Kraft, Verträge, laufende Begleitung – das ist Arbeit, die bezahlt werden muss.
Deshalb beginnt eine legale, faire Betreuung bei uns transparent ab 3.200 € – und wer deutlich weniger verlangt, spart fast immer an etwas, das Sie später teuer bezahlen.
Ein auffällig billiges Angebot wirkt verlockend – aber irgendwo muss das Geld herkommen. Meist ist es einer dieser drei Wege:
Die Betreuungskraft wird nicht angestellt, sondern als „selbstständig" deklariert – obwohl sie wie eine Angestellte arbeitet. Das spart Sozialabgaben, ist aber illegal und kann für die Familie teure Nachzahlungen bedeuten.
Die Kraft bekommt nur die „aktiven" Stunden bezahlt – die vielen Stunden Bereitschaft dazwischen nicht. Das BAG-Urteil 2021 hat genau das für unzulässig erklärt.
Der Einstiegspreis ist niedrig, aber Anreise, Wechsel, Wochenenden, Feiertage und „Sonderleistungen" kommen als Nachschlag – oft erst nach Vertragsabschluss.
Auf einen Blick – woran Sie ein seriöses von einem Lockangebot unterscheiden:
| Faires, legales Angebot | Lockangebot |
| ab 3.200 €, vollständig kalkuliert | auffälliger Billigpreis als Köder |
| Kraft angestellt + A1-Bescheinigung | Scheinselbstständigkeit oder unklar |
| Bereitschaftszeit vergütet (BAG 2021) | Bereitschaft nicht bezahlt |
| Vertretung bei Urlaub & Krankheit geregelt | keine klare Regelung |
| persönlicher Ansprechpartner vor Ort | nur Hotline, niemand vor Ort |
| alle Kosten vorab schriftlich | versteckte Zusatzkosten |
Die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten gestellt werden.
Ob akuter Notfall oder vorausschauende Planung – Sie bekommen eine ehrliche, kostenlose Einschätzung. Ohne Druck, ohne Verpflichtung.
📞 Telefon: 06781 5688078
📲 Mobil & WhatsApp: 01512 5352493
✉️ E-Mail: j.flammiger@prodomo-pflegehilfe.de
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🕗 Erreichbar: Mo–Fr 10–18 Uhr · Sa 10–15 Uhr
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