Sie sehen überall Anzeigen mit „ab 2.400 € im Monat" – und fragen sich, warum wir ab 3.200 € kosten. Die Antwort ist einfach: Mathematik. Wir rechnen es Ihnen hier ehrlich vor, damit Sie nie wieder auf ein Lockangebot hereinfallen.
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 € pro Stunde. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass auch Bereitschaftszeit vergütet werden muss. Rechnen wir einmal nach:
| Gesetzlicher Mindestlohn 2026 | 13,90 €/Std. |
| 40-Stunden-Woche (40 × 13,90 €) | 556 €/Woche |
| Pro Monat (556 € × 52 Wochen ÷ 12) | ≈ 2.407 € |
| Allein der Lohn der Betreuungskraft – ohne alles andere | ≈ 2.400 € |
Schon der reine Mindestlohn für eine 40-Stunden-Woche liegt bei rund 2.400 €. Und die Betreuungskraft ist rund um die Uhr anwesend – nach dem BAG-Urteil müsste auch Bereitschaftszeit vergütet werden. Wer also „ab 2.400 €" anbietet, rechnet schon hier nicht mehr sauber.
Ein ehrlicher Preis muss viel mehr abdecken als nur den Lohn. Das alles gehört zu einer legalen Betreuung dazu – und kostet Geld:
Eine legal angemeldete Kraft kostet Sozialversicherung, Steuern und die A1-Bescheinigung bei Entsendung.
Betreuungskräfte wechseln alle 2–3 Monate. Die An- und Abreise aus dem Heimatland kostet jedes Mal Geld.
Was passiert, wenn die Kraft krank wird? Eine seriöse Vermittlung organisiert eine Vertretung – und das kostet.
Die Kraft ist rund um die Uhr anwesend. Das BAG hat entschieden: Auch Bereitschaft ist Arbeitszeit.
Ein persönlicher Berater, der erreichbar bleibt – kein Callcenter am anderen Ende der Leitung.
Bedarfsanalyse, Auswahl der Kraft, Verträge, laufende Begleitung – das ist Arbeit, die bezahlt werden muss.
Deshalb beginnt eine legale, faire Betreuung bei uns transparent ab 3.200 € – und wer deutlich weniger verlangt, spart fast immer an etwas, das Sie später teuer bezahlen.
Ein Angebot von 2.400 € wirkt günstig – aber irgendwo muss das Geld herkommen. Meist ist es einer dieser drei Wege:
Die Betreuungskraft wird nicht angestellt, sondern als „selbstständig" deklariert – obwohl sie wie eine Angestellte arbeitet. Das spart Sozialabgaben, ist aber illegal und kann für die Familie teure Nachzahlungen bedeuten.
Die Kraft bekommt nur die „aktiven" Stunden bezahlt – die vielen Stunden Bereitschaft dazwischen nicht. Das BAG-Urteil 2021 hat genau das für unzulässig erklärt.
Der Einstiegspreis ist niedrig, aber Anreise, Wechsel, Wochenenden, Feiertage und „Sonderleistungen" kommen als Nachschlag – oft erst nach Vertragsabschluss.
Auf einen Blick – woran Sie ein seriöses von einem Lockangebot unterscheiden:
| Faires, legales Angebot | Lockangebot |
| ab 3.200 €, vollständig kalkuliert | „ab 2.400 €" als Köder |
| Kraft angestellt + A1-Bescheinigung | Scheinselbstständigkeit oder unklar |
| Bereitschaftszeit vergütet (BAG 2021) | Bereitschaft nicht bezahlt |
| Vertretung bei Urlaub & Krankheit geregelt | keine klare Regelung |
| persönlicher Ansprechpartner vor Ort | nur Hotline, niemand vor Ort |
| alle Kosten vorab schriftlich | versteckte Zusatzkosten |
Die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten gestellt werden.
Ob akuter Notfall oder vorausschauende Planung – Sie bekommen eine ehrliche, kostenlose Einschätzung. Ohne Druck, ohne Verpflichtung.
📞 Telefon: 06781 5688078
📲 Mobil & WhatsApp: 01512 5352493
✉️ E-Mail: j.flammiger@prodomo-pflegehilfe.de
🖨 Fax: 06781 5688079
🕗 Erreichbar: Mo–Fr 10–18 Uhr · Sa 10–15 Uhr
Sie müssen nicht viel ausfüllen – Name und Telefon genügen. Den Rest besprechen wir in Ruhe am Telefon.